Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 5/4 Qs 46/14 |
Volltextveröffentlichung
- anwaltskanzlei-adam.de
§ 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 173 S. 1 VwGO
Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme, Verweisung nach Anhörungsrüge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 5 K 659/14
Verwaltungsrechtsweg und >>Blockupy 2013
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 4 Qs 46/14
Die Kammer hält an ihrer Auffassung unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (u.a. Teilurteil vom 09.05.2014 BeckRS 2014, 51133 und Beschluss vom 10.03.2014, BeckRS 2014, 48806 und zuletzt Beschluss vom 03.06.2014, Az. 5 K 659/14.F, zit. nach juris) fest, dass vorliegend die Rechtmäßigkeit doppelfunktionaler polizeilicher Maßnahmen im Streit steht, für die bei objektiver Betrachtung jedoch der Schutz des ungestörten Versammlungsablaufs im Vordergrund stand.Ergänzend wird auf die entsprechenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main in einem weiteren Parallelfall (Beschluss vom 03.06.2014, Az. 5 K 659/14.F, zit. nach juris) Bezug genommen, in denen das Verwaltungsgericht erneut darlegt, dass für die Rechtswegfrage der einheitliche Lebenssachverhalt - unabhängig davon, ob die Rechtsnatur der im Streit stehenden Freiheitsentziehung nach dem Ausschluss des Demonstrationsteilnehmers aus der Versammlung sich objektiv änderte und von einer präventiven Gewahrsamnahme in eine repressive Festnahme umschlug - nicht künstlich aufgespalten werden kann und das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nach § 17 Abs. 2 S. 1 GVG i.V.m. § 173 S. 1 VwGO unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat.
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 5 K 2483/13
Verwaltungsrechtsweg beim polizeilichen Anhalten einer Versammlung (Blockupy …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 4 Qs 46/14
Die Kammer hält an ihrer Auffassung unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (u.a. Teilurteil vom 09.05.2014 BeckRS 2014, 51133 und Beschluss vom 10.03.2014, BeckRS 2014, 48806 und zuletzt Beschluss vom 03.06.2014, Az. 5 K 659/14.F, zit. nach juris) fest, dass vorliegend die Rechtmäßigkeit doppelfunktionaler polizeilicher Maßnahmen im Streit steht, für die bei objektiver Betrachtung jedoch der Schutz des ungestörten Versammlungsablaufs im Vordergrund stand. - VG Frankfurt/Main, 10.03.2014 - 5 K 2483/13
Gewährung von Teil-Prozesskostenhilfe für eine möglicherweise zu erhebende Klage …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 4 Qs 46/14
Die Kammer hält an ihrer Auffassung unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (u.a. Teilurteil vom 09.05.2014 BeckRS 2014, 51133 und Beschluss vom 10.03.2014, BeckRS 2014, 48806 und zuletzt Beschluss vom 03.06.2014, Az. 5 K 659/14.F, zit. nach juris) fest, dass vorliegend die Rechtmäßigkeit doppelfunktionaler polizeilicher Maßnahmen im Streit steht, für die bei objektiver Betrachtung jedoch der Schutz des ungestörten Versammlungsablaufs im Vordergrund stand.